Restaurierung

[lat.] Wiederherstellung von Werken und Gegenständen, die durch natürliche Alterungsprozesse und Umwelteinflüsse geschädigt wurden, wobei die Wiederherstellung eines ursprünglichen oder auch späteren Zustandes beabsichtigt ist.

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Vom Umgang mit dem Original.

Die Bearbeitung eines Objektes setzt einen behutsamen und sorgfältigen Umgang nicht nur mit dem heutigen Zustand, sondern auch mit den im Laufe der Objektgeschichte entstandenen Spuren und Veränderungen voraus. Vielfach wird Restaurierung als subjektive Verschönerungsmaßnahme verstanden, die die Spuren von Gebrauch und Abnutzung beheben und das Objekt möglichst in seinen unbeschadeten Ausgangszustand versetzen soll.

Die Geschichte eines Objektes ist Teil seiner Identität – daher ist es vielmehr Aufgabe des Restaurators, Gebrauchs-, Alterungs- und Herstellungsspuren zu erforschen und zu bewahren. Lediglich Schädigungen und Überarbeitungen, die für das Objekt eine (un-)mittelbare Gefahr darstellen, sollten bearbeitet werden. Der Restaurator muss von den historischen Spuren bis hin zu den heutigen Aufbewahrungsbedingungen aus der Verantwortung dem unwiederbringlichen Original gegenüber ein umfassendes Konzept erstellen, um langfristig den bestmöglichen Erhalt des Objektes zu sichern.

 

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